Förderung BEG und Antrag in München | Antrag vor Auftrag
Für Förderung BEG und Antrag in München bereitet Wärmepumpen Installation München alles vor, was vor dem ersten Handgriff stehen muss, von der Heizlastberechnung über die Bestätigung zum Antrag bis zum Vertrag, der erst mit der Zusage wirksam wird. Wir planen von unserem Standort in München aus und stellen als ausführender Betrieb die Bestätigung zum Antrag selbst aus.
Wer die Reihenfolge verwechselt, verliert den Zuschuss ganz, denn ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Was die Anlage vor Förderung kostet, steht unter Wärmepumpe Kosten.
- Heizlastberechnung vor jedem Angebot
- Festpreis nach dem ersten Termin
- Bestätigung zum Antrag vom ausführenden Betrieb
- Förderprognose für Bund und Stadt
Förderung BEG und Antrag im Überblick, Stand Oktober 2026
Der KfW-Zuschuss 458 setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen, die Summe ist gedeckelt. Die Werte gelten für Anträge seit dem 21.07.2026, ältere Anträge laufen nach altem Recht. Den früheren Effizienzbonus gibt es nicht mehr.
Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus
Jeder Eigentümer erhält 30 Prozent der förderfähigen Kosten, auch wer vermietet. Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen nur Selbstnutzer, wenn eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird oder eine Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Er beträgt 16 Prozent bei Antrag bis 31.01.2027 und sinkt danach alle sechs Monate auf 12, 8 und zuletzt 4 Prozent. Ab dem 01.08.2028 entfällt er.
Einkommensbonus und Höchstsatz
Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten 40 Prozent Einkommensbonus, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Mit Kind unter 18 im Haushalt steigen alle Grenzen um 10.000 Euro. Der Gesamtsatz aus Grundförderung und Boni liegt bei höchstens 80 Prozent, wenn das Einkommen 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) nicht übersteigt, und sonst bei höchstens 70 Prozent.
Förderfähige Kosten und Rechenbeispiele
Gefördert werden bei Antrag bis 31.01.2027 höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Ab Februar 2027 sinkt der Betrag der ersten Wohneinheit jedes Halbjahr um 750 Euro. Im Einfamilienhaus ergeben volle 28.000 Euro mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus 12.880 Euro, beim Deckel von 70 Prozent 19.600 Euro und beim Deckel von 80 Prozent 22.400 Euro. Den Rest kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 abdecken.

Städtische Förderung in München zusätzlich zur BEG
Im Stadtgebiet kommt das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) hinzu, Richtlinie gültig ab 28.09.2026. Auch hier gilt Antrag vor Auftrag, und der FKG-Antrag geht vor dem KfW-Antrag hinaus.
15 Prozent der Stadt oder Bonus vom Bund
Für Wärmepumpen im Bestand legt die Stadt 15 Prozent der förderfähigen Kosten auf die BEG, mit denselben Obergrenzen. Voraussetzung sind die BEG-Bewilligung und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Sie entfällt, sobald Sie beim Bund den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus beantragen, und Bund und Stadt zusammen dürfen 60 Prozent nicht übersteigen. Ausgeschlossen ist das FKG, wenn am Grundstück Fernwärme liegt oder möglich ist. Das klären wir per Abfrage bei den SWM.
Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten bringt der städtische Weg 45 Prozent oder 12.600 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus des Bundes ergibt bei Antrag bis 31.01.2027 46 Prozent oder 12.880 Euro, ohne Sanierungsfahrplan. Ab Februar 2027 fällt der Bonus auf 12 Prozent, dann liegt die Stadt vorn. Bei 10 Prozent Einkommensbonus ohne weiteren Bonus gewinnt die Stadt, ab 30 Prozent der Bund (eigene Rechnung, Stand Oktober 2026).
Zuschlag für Grundwasser- und Erdwärmepumpen
Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen zahlt die Stadt zusätzlich 30 Prozent auf die Kosten oberhalb der BEG-Obergrenze, angerechnet auf höchstens weitere 30.000 Euro bei der ersten Wohneinheit. Dieser Zuschlag gilt auch zusammen mit den Bundesboni und zählt nicht zur 60-Prozent-Grenze. Kostet eine Grundwasser-Wärmepumpe 58.000 Euro, liegen 30.000 Euro über der Obergrenze von 28.000 Euro, daraus werden 9.000 Euro (eigene Rechnung). Im Wasserschutzgebiet Waldtrudering sind Grundwasser-Wärmepumpen allerdings ausgeschlossen.
Ablauf vom ersten Termin bis zur Auszahlung

1. Heizlast, Auslegung und Förderprognose
Beim kostenlosen Ersttermin nehmen wir Haus, Heizkörper und Stellplatz auf. Die BEG verlangt eine raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, eine Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650 und den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit VdZ-Formular. Wie wir das rechnen, steht unter Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich. Danach erhalten Sie den Festpreis und eine Förderprognose.
2. Gerät, Schallwert und bedingter Vertrag
Das Gerät muss auf der BAFA-Liste stehen und eine § 14a-Schnittstelle haben. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe muss mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert bleiben, also bei höchstens rund 55 dB(A) bis 6 kW und rund 60 dB(A) bis 12 kW. Den Aufstellort prüfen wir zusätzlich gegen die TA Lärm, mehr dazu unter Lautstärke und Schallschutz. Der Vertrag erhält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.
3. Bestätigung zum Antrag und Antrag in Meine KfW
Wir stellen die Bestätigung zum Antrag aus und geben Ihnen die 15-stellige BzA-ID. Im Stadtgebiet geht zuerst der FKG-Antrag an die Stadt, wenn Sie diesen Weg wählen. Danach stellen Sie mit der BzA-ID den Antrag im Portal „Meine KfW“ vor jedem Vorhabenbeginn.
4. Einbau, Netzanmeldung und Nachweis
Nach der Zusage bleiben 36 Monate für den Einbau. Im Netz der SWM meldet ein eingetragenes Installationsunternehmen die Anlage über das Inbetriebnahmeportal in der Rubrik § 14a an. Nach Einbau von Strom- und Wärmemengenzähler stellen wir die Bestätigung nach Durchführung aus, mit der Sie die Auszahlung abrufen. Nach der Inbetriebnahme beantragen Sie ein intelligentes Messsystem.
Wann die Förderung nicht greift und was dann bleibt
Wärmenetz, Vermietung und Steuerbonus
Muss ein Grundstück per kommunalem Beschluss an ein Wärmenetz, fördert der Bund nur den Netzanschluss und keine Wärmepumpe. Ein Wärmenetzgebiet im Münchner Wärmeplan ist noch kein solcher Beschluss, der Plan ist für Eigentümer nicht verbindlich. Selbstnutzer können statt des Zuschusses den Steuerbonus nach § 35c EStG wählen, mit 20 Prozent über drei Jahre und höchstens 40.000 Euro je Objekt, bei Gebäuden älter als zehn Jahre und Abschluss vor dem 01.01.2030. Er schlägt die Grundförderung bei Antrag bis 31.01.2027 erst, wenn kein Bonus greift und die Anlage über 42.000 Euro kostet (eigene Rechnung).
Umland ohne FKG, mit Gemeindeprogrammen
Hinter der Stadtgrenze gilt das FKG nicht, ein bayerisches Landesprogramm gibt es nicht, aber einzelne Gemeinden fördern selbst. Für die Förderung BEG und Antrag in Hohenbrunn gibt es seit 01.07.2026 auf Basis der BEG-Bewilligung einen Gemeindezuschuss von 25 Prozent für Luft-Wärmepumpen bis 2.000 Euro und 30 Prozent für Wasser-Wärmepumpen bis 2.500 Euro (Stand Oktober 2026). Bei der Förderung BEG und Antrag in Grasbrunn zahlt die Gemeinde nur für Brauchwasser-Wärmepumpen, 25 Prozent bis 1.250 Euro.
Kältemittel und Änderungen ab 2027
Ab dem 01.01.2028 fördert die BEG nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie R290 (Propan) oder R744. Monoblock-Geräte bis 50 kW und Luft-Wasser-Split-Geräte bis 12 kW mit R32 dürfen schon ab 01.01.2027 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, eingebaute Anlagen laufen weiter. Wir empfehlen deshalb natürliches Kältemittel. Für das erste Quartal 2027 ist eine neue Grundförderung von 15 Prozent plus 15 Prozentpunkten Bonus für Wärmepumpen aus der EU geplant, Details stehen noch aus (Stand Oktober 2026).
Quellen: BEG EM, BAnz AT 27.08.2026 B1; BEG-Richtlinie, Juli 2026; KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24.09.2026; KfW 358/359, Stand Oktober 2026; FKG-Richtlinie München, ab 28.09.2026; Wärmeplan München, Stand 25.03.2026; § 35c EStG; F-Gase-VO (EU) 2024/573.
Häufige Fragen zum BEG-Antrag in München
Wie lange habe ich nach der Zusage der Förderung BEG Zeit für den Einbau?
Nach der Zusage bleiben 36 Monate, um die Wärmepumpe einzubauen, danach folgt die Bestätigung nach Durchführung. Bei Grundwasser-Wärmepumpen kann das Wasserrecht bis zu drei Monate dauern. Stellen Sie den Antrag trotzdem früh, denn für neue Anträge sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027. Das voraussichtliche Umsetzungsdatum legen wir im Festpreisvertrag fest.
Wie viel Förderung BEG gibt es für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?
Im Einfamilienhaus sind es bei Antrag bis 31.01.2027 und Kosten ab 28.000 Euro zwischen 8.400 und 22.400 Euro. Die Spanne entsteht, weil die 30 Prozent Grundförderung jedem Eigentümer zustehen, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus aber nur Selbstnutzern, gedeckelt bei 70 oder 80 Prozent von höchstens 28.000 Euro. Lassen Sie sich vor dem Vertrag eine Förderprognose mit Ihren Einkommens- und Heizungsdaten rechnen, Stand Oktober 2026.
Kann ich in München das FKG und den BEG-Zuschuss gleichzeitig bekommen?
Beides zusammen geht, die 15 Prozent der Stadt kommen aber nur zur BEG-Grundförderung von 30 Prozent. Beantragen Sie beim Bund den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus, entfallen die 15 Prozent, der städtische Zuschlag für Grundwasser- und Erdwärmepumpen bleibt. Voraussetzung sind BEG-Bewilligung, individueller Sanierungsfahrplan und eine Lage ohne Fernwärme. Stellen Sie den FKG-Antrag vor dem KfW-Antrag und vor jedem Auftrag.
Darf ich den Wärmepumpen-Vertrag vor dem BEG-Antrag unterschreiben?
Unterschreiben dürfen Sie, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn erst mit der Förderzusage wirksam macht, und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum nennt. Ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baustart vor dem Antrag kostet die gesamte Förderung. Wir setzen diese Klausel in den Festpreisvertrag. Prüfen Sie diesen Punkt bei jedem Angebot.
Bekommt eine 15 Jahre alte Gasheizung den Klimageschwindigkeitsbonus?
Eine 15 Jahre alte Gas-Zentralheizung bringt keinen Klimageschwindigkeitsbonus, denn bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Anders bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen, dort genügt es, dass das Gerät noch funktioniert. Den Bonus erhalten nur Selbstnutzer. Legen Sie Typenschild oder alte Rechnung bereit, damit sich das Alter der Heizung belegen lässt.
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Nennen Sie Heizung, Baujahr und ob Sie selbst wohnen, wir rechnen Bund und Stadt vor dem Angebot durch. Erstberatung anfragen oder anrufen: 01579 2834995.